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AGB´s

Lieferung- und Geschäftsbedingungen

Angaben gemäss den Inhalten des Teledienstgesetzes:

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Lieferungs- und Geschäftsbedingungen.

 

1. Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels Besonderer Preisvereinbarung gelten die Listenpreise des Lieferers.

2. Urheberrecht
Besteller erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrechte etc.) an dem für ihn zu vervielfälltigenden Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfälltigung gleichwohl entstehen können, die Haftung.

3. Lieferung
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.

b) Andernfalls erfolg der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird.
Verpackung wird billigst berechnet, Kistenpackungen bei freier Rückgabe zu 2/3 des berechneten Betrages gutgeschrieben.

c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit Innegehalten.

4. Gewährleistung
a) Auch bei größter Sorgfallt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird insoweit gehalten, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

b) Für Handelsware wird die von den Vorliefereren geleistete Gewähr übernommen.

5. Mängelrüge
Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb acht Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.

7. Zahlung
a) Rechnungen sind zahlbar sofort nach erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

b) Rechnungen, die nicht auf den Auftragsgeber ausgestellt werden oder weiterverrechnet werden, müssen in jedem Fall bei Nichtbezahlung Dritter oder weiterer Person vom Auftraggeber ausgeglichen werden.

8. Gerichtsstand
Als Erfüllungort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Liefereres als vereinbart, soweit der Besteller Kaufmann ist. Ist der Besteller nicht Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Bestellers.

9. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.

Abdeckungen und Änderungen an Dokumentvorlagen werden nicht vorgenommen!

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